AGB der DL-Promotion
| Zahlungsbedingungen: | Per Rechnung fällig nach Rechnungseingang | ||||||||||
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| Angebote: | Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns 5 Tage nach Postversand gebunden. | ||||||||||
| Aufträge: | Aufträge und Bestätigungen können schriftlich erteilt werden. Mit der Auftragsbestätigung wird dem Mieter die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert. Bei den Mietgegenständen handelt es sich um Individualprodukte die in Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede aufweisen können. | ||||||||||
| Rücktritt: | Bei Rücktritt vom Vertrag werden:
in Rechnung gestellt. |
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| Haftung: | Bei Verlust wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Mutwilliger Beschädigung/Vandalismus haftet der Mieter in Vollem Umfang für Reparatur / Wiederbeschaffungskosten. | ||||||||||
| Sonstige Pflichten: | Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau sowie die Zufahrt
mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich
ist. Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
Evtl. anfallende GEMA-Gebühren trägt der Mieter. Übergibt der Mieter die Geräte in schlecht zusammengelegtem Zustand oder gar nicht zusammengelegt, wird ein Pauschale für den erhöhten Arbeitsaufwand fällig! Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter / Mieter diese Mehrkosten. Bei Anlieferung und Abholung muss der Mieter für Auf- und Abbau Helfer stellen. |
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| Verkauf: | Alle verkauften Gegenstände bleiben bis zur kompletten Bezahlung Eigentum des Verkäufers. | ||||||||||
| Gerichtsstand: | Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Göppingen vereinbart. | ||||||||||
| Gültigkeit: | Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. |